Allgemeine Geschäftsbedingungen der Veristore

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

1.1 Gegenstand des Vertrages
Der Gegenstand des Vertrages ergibt sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, der Leistungsbeschreibung und der Preisliste. Veristore (AIXhibit AG) stellt eine Software-Lösung für die Bewertung von Online-Auftritten (z.B. Webshops) teilnehmender Vertragspartner durch Nutzer dieser Online-Auftritte unter anderem über die Internetplattform „www.veristore.de“ zur Verfügung.

1.2 Zustandekommen des Vertrages
Der Vertragspartner beantragt die Teilnahme an den Leistungen von Veristore in Textform (§ 126b BGB) oder über das Online-Bestellformular und erklärt mit diesem Antrag zugleich, dass er in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit (Unternehmer gemäß § 14 BGB) handelt. Der Vertrag kommt zustande, wenn Veristore in Textform den von dem Vertragspartner in Textform oder über das Online-Bestellformular an Veristore übermittelten Antrags annimmt. Grundsätzlich beziehen sich die vertraglich geschuldeten Leistungen auf eine (1) Online-Präsenz des Vertragspartners unter einer (1) Domain und in einer (1) Sprachvariante (vertraglich registrierte Online-Präsenz). Werden zusätzliche Online-Präsenzen, etwa die Aufnahme einer weiteren Sprachvariante, gewünscht, ist hierüber ein weiterer Vertrag abzuschließen.

1.3 Ausgeschlossene Online-Präsenzen
Ein Vertragspartner kann am Bewertungssystem von Veristore nicht mit einer Online-Präsenz teilnehmen, die Gegenstand des Ausschlusskataloges ist. Veristore behält sich vor, die Teilnahme von Online-Präsenzen abzulehnen, die nach einer vorherigen Prüfung der Online Präsenz durch Veristore unter den Ausschlusskatalog fallen. In diesem Fall erfolgt keine Annahme des Antrags, vgl. Ziff. 1.2.

1.4 Verbot rechtswidriger Inhalte
Dem teilnehmenden Vertragspartner ist es untersagt, auf seiner Online-Präsenz Inhalte zum Abruf bereit zu halten, anzubieten oder in sonstiger Weise zu verbreiten, die rechtswidrig sind, insbesondere einen beleidigenden, gewaltverherrlichenden, rassistischen, diskriminierenden oder pornografischen Inhalt haben. In einem solchen Fall ist Veristore berechtigt, den Vertrag außerordentlich und fristlos zu kündigen und die Leistungen mit sofortiger Wirkung einzustellen sowie von dem Vertragspartner die Nutzung jeglicher Wort-, Bild- oder Word/Bild-Marken von Veristore zu untersagen. Zu dem behält sich Veristore für diesen Fall die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen ausdrücklich vor.


§ 2 Nutzung des Veristore-Logos und der Veristore-Software

2.1 Veristore stellt dem Vertragspartner einen Programmcode zur Verfügung, den der Vertragspartner in seine Online-Präsenz einbinden kann. Mit Hilfe des Programmcodes gelangt der Nutzer der Online-Präsenz durch einen Klick auf das Veristore-Logo über einen Link auf das Bewertungsportal von Veristore.

2.2 Während der Laufzeit des Vertrages hat der Vertragspartner das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht, das Logo von Veristore in unveränderter Form, Größe, Gestaltung und Darstellung und den zur Verfügung gestellten Programmcode in unveränderter Form im Rahmen seiner vertraglich registrierten Online-Präsenz zu nutzen. Ein Recht zur sonstigen Speicherung, Ver- oder Bearbeitung des Logos oder des Programmcodes ist in jedem Fall ausgeschlossen.

2.3 Veristore erteilt das Einverständnis dazu, dass der Vertragspartner das Veristore-Logo während der Laufzeit des Vertrages nutzt, um in digitalen und gedruckten Broschüren und Katalogen sowie e-Mails auf die Teilnahme der vertraglich registrierten Online-Präsenz am Bewertungssystem von Veristore aufmerksam zu machen. Hierdurch darf nicht der Eindruck entstehen, dass auch andere als die vertraglich registrierte Online-Präsenz am Bewertungssystem teilnehmen.

2.4 Das Nutzungsrecht erlischt mit dem Beendigungszeitpunkt des Vertrages.


§ 3 Prüfung durch Veristore

3.1 Qualitätsprüfung der Online-Präsenz
Der Inhalt der vertraglich registrierten Online-Präsenz des Vertragspartners wird zu Beginn der Vertragslaufzeit gegen die Veristore-Qualitätskriterien geprüft. Veristore kann dem Vertragspartner im Falle von den Veristore-Qulitätskriterien abweichender Inhalte Änderungsvorschläge unterbreiten. Veristore leistet dabei keine Rechtsberatung. Der Vertragspartner ist selbst – gegebenenfalls durch Einholung individuellen juristischen Rates – dafür verantwortlich, dass seine Inhalte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Veristore wird eine Überprüfung nur Anhand der auf der vertraglich registrierten Online-Präsenz verfügbaren Inhalte vornehmen und ist nicht verpflichtet, zur Überprüfung der Vereinbarkeit mit den Veristore Qualitätskriterien, weitere Informationen von dem Vertragspartner anzufordern.
Der Vertragspartner ist verpflichtet, auf der vertraglich registrierten Online-Präsenz ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Informationen zu veröffentlichen. Veristore behält sich das Recht vor, die Inhalte der vertraglich registrierten Online-Präsenz mit öffentlich verfügbaren Quellen und Datenbanken abzugleichen.

3.2 Prüfung von Bewertungen
Veristore überprüft die mit Hilfe der Veristore Software auf dem Onlinebewertungssystem von Veristore abgegebenen Bewertungen der Nutzer automatisch auf beleidigende, gewaltverherrlichende, rassistische, diskriminierende, sexuell anstößige oder in anderer Weise anstößige Inhalte und behält sich das Recht vor, diese Bewertungen nicht zu veröffentlichen. Auf Aufforderung des Vertragspartners prüft Veristore einzelne Bewertungen auch manuell und kann diese nach eigenem Ermessen löschen.
Der Vertragspartner kann über einen Online-Account auf dem Bewertungssystem der Veristore alle abgegebenen Bewertungen vor Veröffentlichung einsehen. Dem Vertragspartner steht bei Einwänden gegen die Veröffentlichung einer abgegebenen Bewertung ein Diskussionsrecht gegenüber Veristore zu, mit dem er zu der Bewertung Stellung nehmen kann. Veristore überprüft die Bewertung und entscheidet über die Veröffentlichung. Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, die Veröffentlichung der Bewertung zu verhindern, soweit sie nachweislich keine falschen Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik enthalten. Der Nachweis hierüber obliegt dem Vertragspartner.


§ 4 Leistungen von Veristore

Veristore erbringt seine Leistungen gemäß der bei Vertragsabschluss gültigen Leistungsbeschreibung und Preisliste in Abhängigkeit von dem durch den Vertragspartner gewählten Leistungspaket.


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

5.1 Höhe der Vergütung
Die Höhe der geschuldeten Vergütung bestimmt sich nach der bei Vertragsabschluss gültigen Preisliste in Abhängigkeit von dem vom Vertragspartner gewählten Leistungspaket.
Der Vertragspartner ist berechtigt, während der laufenden Vertragsperiode in ein größeres als das bisher gewählte Leistungspaket zu wechseln. In diesem Fall erhöht sich die geschuldete Vergütung für den Zeitraum der restlichen laufenden Vertragsperiode um den Differenzbetrag zwischen der bisher geschuldeten anteiligen Vergütung und der für das größere Leistungspaket fälligen anteiligen Vergütung.

5.2 Fälligkeit
Die Vergütung ist in monatlichen Beiträgen vorab zu zahlen. Fälligkeit ist stets der 1. Werktag eines Kalendermonats während der Vertragslaufzeit (vgl. Ziff. 8.1).

5.3 Rechnungsübermittlung
Veristore wird die monatlichen Rechnungen per E-Mail an den Vertragspartner übermitteln.

5.4 Verzug
Der Vertragspartner kommt in Verzug ohne dass es einer Mahnung bedarf, wenn er den fälligen Betrag nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Rechnung zahlt. Während der Dauer des Verzugs hat der Vertragspartner den geschuldeten Vertrag zu verzinsen. Der Zinssatz beträgt 9%-Punkte über dem Basiszinssatz. Veristore wird darüber hinaus von dem Vertragspartner für den jeweils fälligen Betrag, mit dem der Vertragspartner sich in Verzug befindet, eine Verzugspauschale in Höhe von 40,00 EUR gemäß § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.


§ 6 Pflichten des Vertragspartners

6.1 Missbrauchsverbot
Der Vertragspartner darf das von Veristore bereitgestellte Online-Bewertungssystem nicht missbräuchlich nutzen. Hierunter fallen insbesondere das eigene Erstellen durch den Vertragspartner oder das im Auftrag Erstellenlassen von positiven Bewertungen durch den Vertragspartner, durch die der unzutreffende Eindruck entsteht, die Qualität der Online-Präsenz des Vertragspartners sei besonders gut. Ebenso darf der Vertragspartner bei der Prüfung der Bewertungen nach Ziffer [3.2] nicht durch wahrheitswidrige Informationen darauf hinwirken, dass zutreffende Negativbewertungen von Nutzern nicht in das Bewertungssystem eingestellt werden.

6.2 Manipulationsverbot
Dem Vertragspartner ist untersagt, durch Drohung oder aggressives Verhalten auf den Nutzer einzuwirken, um diesen zur Abgabe einer positiven Bewertung oder zur Änderung einer abgegebenen Bewertung zu bewegen oder die Abgabe einer Bewertung zu verhindern.
Es ist dem Vertragspartner untersagt durch Preisnachlässe, Rabatte, Sonderkonditionen oder ähnliche Anreize, zur Abgabe einer positiven Bewertung zu veranlassen.
Der Vertragspartner hat jegliche Tätigkeiten zu unterlassen, die darauf gerichtet sind, das von Veristore bereitgestellte Bewertungssystem funktionsuntauglich zu machen oder dem Nutzer die Nutzung zu erschweren.

6.3 Einwilligung des Kunden
Nimmt der Vertragspartner die Premium-Funktion in Anspruch, durch die Veristore verpflichtet ist, die Nutzer der Online-Präsenz persönlich per E-Mail zu kontaktieren und zur Abgabe einer Bewertung aufzufordern, kann Veristore diese Leistungen nur erbringen, wenn
(1) der Vertragspartner seine Nutzer in seiner Datenschutzerklärung deutlich über diesen Verwendungszweck ihrer E-Mail-Adresse, ihres Vor- und Nachnamens sowie die grundsätzlichen Angaben ihrer Bestellung (Bestellnummer) informiert und
(2) der Vertragspartner zuvor die ausdrückliche Einwilligung jedes Nutzers zur Nutzung seiner E-Mail-Adresse, seines Vor- und Nachnamens sowie die grundsätzlichen Angaben ihrer Bestellung (Bestellnummer) für diesen Zweck entsprechend der gesetzlichen Vorgaben einholt.
Der Vertragspartner kann von Veristore nicht verlangen, nur einzelne ausgewählte Nutzer anzuschreiben. Nutzer, die keine Einwilligung in die Verwendung ihrer Daten erteilt haben, oder ihre Einwilligung zu einem späteren Zeitpunkt widerrufen haben, wird Veristore nicht anschreiben.
Soweit der Vertragspartner seine Nutzer selbst per Post oder E-Mail um eine Bewertung über das Online-Bewertungssystem von Veristore bitten möchte, ist der Vertragspartner verpflichtet, den Nutzer entsprechend Nummer (1) und (2) zu informieren und seine Einwilligung hierzu einzuholen. Die Bitte um Abgabe einer Bewertung muss ausnahmslos an alle Nutzer gerichtet werden, die ihre Einwilligung erteilt und nicht widerrufen haben und neutral formuliert sein, darf also keine Beeinflussung des Nutzers bezwecken unabhängig davon, ob mit einer positiven oder negativen Bewertung des Nutzers zu rechnen ist.


§ 7 Gewährleistung und Haftung

7.1 Verfügbarkeit
Veristore gewährleistet nicht die jederzeitige Verfügbarkeit, Erreichbarkeit und Fehlerfreiheit des zur Verfügung gestellten Programmcodes und Online-Bewertungssystems. Technische Schwierigkeiten, die ggfs. außerhalb des Einflussbereichs von Veristore liegen, können zu Zugriffs- und Übertragungsverzögerungen und –ausfällen führen.

7.2 Technische Fehler
Veristore übernimmt keine Gewährleistung dafür, dass der zur Verfügung gestellte Programmcode auf allen technischen Systemen und für alle Anforderungen fehlerfrei läuft und angewendet werden kann.

7.3 Haftung
Veristore haftet unbeschränkt für die von ihr oder ihren Mitarbeitern vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden.
Veristore schließt eine Haftung für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen aus, sofern diese keine vertragswesentlichen Pflichten (Kardinalspflichten; d.h. Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) betreffen, Leben, Gesundheit oder Körper betroffen oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Die gleiche Haftung gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen.

7.4 Verantwortung für negative Bewertungen
Veristore übernimmt keine Haftung für bei dem Vertragspartner auftretende wirtschaftliche oder sonstige Konsequenzen, die im Zusammenhang stehen mit Bewertungen der Nutzer im Online-Bewertungssystem von Veristore.


§ 8 Vertragslaufzeit, Verlängerung, Kündigung

8.1 Vertragslaufzeit, Kündigung
Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate beginnend ab dem ersten Tag des Monats, der auf den Monat folgt, in dem Veristore die Annahme des Antrages auf Abschluss des Vertrages erklärt (vgl. Ziff 1.2). Der Vertrag verlängert sich jeweils um weitere 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

8.2 Außerordentliche Kündigung
Veristore kann den Vertrag außerordentlich aus wichtigem Grund insbesondere kündigen, wenn
(1) der Vertragspartner mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden monatlichen Beträgen oder mit der Zahlung eines Betrages in Verzug ist, der der Höhe nach zwei monatliche Beiträge entspricht;
(2) ein sonstiger in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen benannter wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung vorliegt.

8.3 Folgen der außerordentlichen Kündigung
Kündigt Veristore den Vertrag außerordentlichen aus wichtigem Grund, ist Veristore berechtigt, die Erbringung der Dienstleistungen unverzüglich einzustellen. Die eingeräumten Nutzungsrechte erlöschen. Veristore kann die Weiternutzung des bereitgestellten Programmcodes und des Veristore-Logos durch technische Maßnahmen unterbinden.
Veristore ist ferner berechtigt, von dem Vertragspartner pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 50% der Beträge zu verlangen, die bis zum Ende der regulären Vertragslaufzeit von dem Vertragspartner zu zahlen gewesen wären. Der Schadensersatz ist mit Zugang der Kündigungserklärung fällig. Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis gestattet, dass ein Schaden nicht oder nur in geringerer Höhe eingetreten ist als die Pauschale.


§ 9 Vertragsänderungen

Beabsichtigt Veristore eine Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, teilt Veristore diese dem Vertragspartner in Textform (§ 126b BGB) mit. Die Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten als genehmigt, wenn der Vertragspartner ihnen nicht innerhalb eines Monats durch Zugang der Widerspruchsmitteilung widerspricht. Die Mitteilung des Widerspruchs muss in Textform erklärt werden. Veristore wird dem Vertragspartner auf diese Folge bei der Mitteilung der Änderungen besonders hinweisen.


§ 10 Schlussbestimmungen

10.1 Sofern eine Nutzung der Dienste von Veristore vor Beginn der Vertragslaufzeit (Ziff. 8.1) möglich ist oder durch Veristore eingeräumt wird, gelten mit Ausnahme der Vorschriften über die Vergütung, deren Fälligkeit und die Vertragslaufzeit sowie deren Beendigung die übrigen Vorschriften entsprechend für die Nutzungszeit bis zum Beginn der Vertragslaufzeit.

10.2 Form von Erklärungen
Erklärungen diesen Vertrag betreffend sind nur wirksam, wenn sie in Textform (§ 126b BGB) zugehen. Kündigungen bedürfen der Schriftform (§ 126 BGB).

10.3 Anwendbares Recht
Auf diesen Vertrag und auf alle daraus resultierenden bzw. damit im Zusammenhang stehenden Streitigkeiten findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts Anwendung.

10.4 Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist (§ 38 ZPO), das am Geschäftssitz von Veristore zuständige Gericht, sofern nicht ein ausschließlicher Gerichtsstand gegeben ist. Dasselbe gilt, wenn der Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist.